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Folgendes ist seit 03.04.2022 zu beachten:
Die für den Sportbetrieb bislang geltenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen wurden mit der neuen Verordnung ab 03.04.2022 aufgehoben.
Wir haben aktuell kein Hygienekonzept verpflichtend vorzuhalten und weder Zutrittskontrollen vorzunehmen noch Anwesenheitsnachweise zu führen.
Darüber hinaus empfiehlt die sächsische Staatsregierung (und davon ableitend die Stadt Chemnitz in der Mitteilung vom 04.04.22) dringend:
- das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) bis zu den Umkleiden
- die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50m
- Kontakte nach wie vor auf ein notwendiges Maß beschränken
- die Einhaltung der Hygieneregeln (Aushänge im Objekt)
Wir danken Euch für Euer Verständnis und hoffen auf ein weiteres Ausschleichen der Vordergründigkeit von Corona aus unserem Sport.
© 2022 - Jugendabteilung, CSGH e.V.-Abtl. Schwimmen